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Personalanpassung in Zeiten der Transformation

Warum eine staatlich geförderte Transferagentur (Outplacement) mehr Sinn macht als eine Transfergesellschaft

Von Petra Perlenfein

Kaum ist die Coronakrise vorbei, spürt ein Großteil der Unternehmen die Auswirkungen der derzeit stattfinden Transformation. Digitalisierung, Klimawandel und politische Umwälzungen beeinflussen enorm die Leistungsfähigkeit der Unternehmen, ganz abgesehen von dem Fachkräftemangel, dessen Auswirkungen branchenübergreifend spürbar ist.

Viele Unternehmen sehen sich gezwungen, nach wie vor staatliche Hilfen in Anspruch zu nehmen und gleichzeitig ihre Personalkapazität auf die Transformation anzupassen. Das bedeutet in der Regel, eigene Mitarbeiter weiterzubilden, zu binden und neue Mitarbeiter mit neuen Kompetenzen zu rekrutieren. Gleichzeitig muss Personal aufgrund Digitalisierung und Strukturwandel abgebaut werden. Alte Arbeitsplätze fallen weg und Berufe mit neuen Anforderungen entstehen.

Gewerkschaftsnahe Unternehmen greifen beim Personalabbau in der Regel auf die Gründung einer Transfergesellschaft zurück. Hierfür wird für das abzubauende Personal eine eigene Firma in Form einer Transfergesellschaft gegründet mit dem Ziel der

  • Personalkostenreduzierung beim abzugebenden Arbeitgeber: Die Mitarbeiter wechseln in eine Transfergesellschaft. Der ehemalige Arbeitgeber zahlt üblicherweise einen gewissen Zuschlag auf das sogenannte Transferkurzarbeitergeld, was die Arbeitnehmer in einer Transfergesellschaft erhalten.
  • Vermittlung und Unterstützung in eine neue Arbeit während oder nach der Transfergesellschaft mit Hilfe von Bewerbertrainings und sonstiger Bewerbungsunterstützung.
  • Möglichkeit der Teilnahme an notwendigen Weiterbildungsmaßnahmen.
  • Überbrückungsmöglichkeit für rentennahe Arbeitnehmer. 

Da die Transfergesellschaft ein neuer Arbeitgeber ist, muss diese im Lebenslauf erwähnt werden. Dies kann zu Nachteilen bei der Vermittlung insbesondere bei Führungskräften kommen. Je nach Budget und Ausgestaltung der Transfergesellschaft kommt die individuelle Beratung zu kurz.

Qualifizierte Fach- und Führungskräfte vermissen die notwendige, auf ihre Personengruppe individuelle Beratung und Unterstützung bei ihrer Suche nach einer neuen beruflichen Orientierung.

Nur – welche Alternative gibt es zu einer Transfergesellschaft?

Personaler, die schon lang tätig sind, kennen noch das Instrument der Förderung von Outplacementberatungen im Rahmen von Sozialplanverhandlungen. Es gab bis zu 2.500 Euro Zuschuss zur Beratung, wenn der Arbeitgeber sich mit 50% an den Gesamtberatungskosten beteiligte.

Da die Voraussetzungen und die Inanspruchnahme des Zuschusses sich erschwert haben, scheinen viele Personaler diese Förderungsmöglichkeit für die Outplacementberatung nicht mehr in Betracht zu ziehen, obwohl es diese noch gibt und die Beantragung des Zuschusses nicht schwer ist.

Die Vorteile der geförderten Outplacementberatung = Transferagentur liegen auf der Hand: 

  • Die Agentur für Arbeit hat erkannt, dass die Durchführung von gezielt eingesetzten Outplacementmaßnahmen (= Transferagentur) die Vermittlungsfähigkeit durch die sehr hohe Beratungsintensität eindeutig erhöht.
  • Bei der Transferagentur ist der betreffende Klient (Führungskraft oder Mitarbeiter) in der Regel noch bei der Firma beschäftigt. Allerdings „spart“ sich die Firma durch die schnelle Vermittlung und schnelle Integration in den Arbeitsmarkt weitere Personalkosten.
  • Kosten von „unschönen Folgen“ einer Kündigung, bspw. durch Kündigungsschutzklagen werden vermieden.
  • Durch die engmaschige und intensive individuelle Beratung, die weit mehr über ein übliches Bewerbertraining hinausgeht, kann der Klient vom „Schockzustand einer Kündigung“ in eine lösungsorientierte Haltung gehen: Er reflektiert seine Stärken, Ziele, Wünsche, Träume, private Ziele und kommt so in eine konstruktive Haltung. Die Stimmung im Betrieb wird nachträglich nicht geschädigt.
  • In der Outplacementberatung geht es nicht darum, schnell irgendeinen Job zu finden. Die Krise, resultierend aus dem Arbeitsplatzverlust, wird verwandelt in eine Chance, einen besseren passenden Job zu finden.
  • Bewerbungsnachteile werden vermieden, da die Outplacementberatung im Lebenslauf nicht erwähnt werden muss. Dies ist gerade für Führungskräfte und Spezialisten sehr wichtig.
  • Die Transferagentur ist besonders geeignet, wenn die Mitarbeiter/ Führungskräfte zeitlich gestaffelt ihren Arbeitsplatz verlieren.
  • Es fällt ein sehr geringer Verwaltungs- und Projektaufwand an, was sich natürlich auf die Kostenstruktur niederschlägt: Somit bleibt mehr vom Budget pro Mitarbeiter für die eigentliche Beratung zur beruflichen Neuorientierung übrig.
  • Der Personallabbau erfolgt geräuschlos. 

Letztendlich ist die Transferagentur (=geförderte Outplacementberatung) sowohl für den Mitarbeiter als auch für das Unternehmen gewinnbringend: 

  • Die Mitarbeiter erhalten durch die umfassende individuelle Beratung zeitnah eine neue berufliche Perspektive, die besser auf ihre Stärken und Interessen abgestimmt ist.
  • Der Imageverlust beim Unternehmen wird vermieden – was gerade in der Zeit des Fachkräftemangels sehr wichtig ist. 

Fazit:

Immer mehr Unternehmen, Personalverantwortliche und Betriebsräte befürworten die staatlich geförderte Outplacementberatung aufgrund ihres individuellen Beratungsansatzes, ihrer niedrigen Verwaltungskosten und der Effektivität der Beratung.

Spezialisierte Outplacement- und Karriereberater können Unternehmen in der Situation von unvermeidlichem Personalabbau helfen – sowohl bei der Antragstellung und Abrechnung der Fördergelder als auch bei Durchführung einer Outplacementberatung / Transferagentur nach § 110 SGB III.

Autoreninformation

Petra Perlenfein ist Mitglied der DGfK und Inhaberin der Petra Perlenfein Karriereakademie.